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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen * STBS Bausysteme GmbH & CO.KG
I. Geltungsbereich und Vertragsschluss
1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäfte zwischen der STBS Bausysteme GmbH & Co. KG und ihren Kunden, die Unternehmer sind.
2. Unternehmer im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
3. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen der STBS Bausysteme GmbH & Co. KG und ihren vorbezeichneten Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte ähnlicher Art handelt.
4. Ausdrücklich widersprochen wird an dieser Stelle eigenen Bedingungen des Kunden. Dies gilt auch für zukünftige Geschäfte. Es gelten demnach ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der STBS Bausysteme GmbH & Co. KG. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer in einem Schreiben auf abweichende eigene Bedingungen Bezug nimmt.
5. Abweichende Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie von der STBS Bausysteme GmbH & Co. KG schriftlich bestätigt wurden. Solche Abweichungen gelten ausschließlich für das Geschäft, für das sie vereinbart wurden.
6. Der Käufer erklärt mit einer Warenbestellung verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Der Kunde ist an seine Bestellung eine Woche gebunden, gerechnet ab Zugang der Bestellung bei der STBS Bausysteme GmbH & Co. KG. Es erfolgt auch bei Bestellungen im elektronischen Geschäftsverkehr keine gesonderte Bestätigung des Zugangs der Bestellung.
7. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass STBS die Nichtlieferung nicht zu vertreten hat, insbesondere bei Abschluss eines gleichartigen Deckungsgeschäfts mit unserem Zulieferer. Über die Nichtverfügbarkeit der Leistung wird der Kunde ohne Verzug informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
II. Angebot
1. Unsere Angebote sind freibleibend, außer wenn schriftlich eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
2. Es ist möglich, dass sich wegen des technischen Fortschritts, durch Produktionsänderungen oder Änderungen von Arbeitsabläufen in der Herstellung unserer Zulieferer technische Änderungen an der von uns gelieferten Ware ergeben. Soweit es sich dabei nur um eine unwesentliche technische Abweichung von der bestellten Ware handelt, bleiben solche Änderungen vorbehalten.
3. Ratschläge, Informationen oder Empfehlungen durch STBS oder deren Mitarbeiter sind erst durch deren schriftliche Bestätigung bindend. Aufgrund der Vielfältigkeit der Anwendungen, baulichen Situationen und Einbaubedingungen können nicht alle Varietäten und Verwendungsmöglichkeiten vorher überprüft werden. Des Weiteren stehen die gelieferten oder angebotenen Produkte auch in Wechselwirkung mit einer Vielzahl unterschiedlichster Baustoffe und Einbauteile.
4. Unsere Auskünfte entbinden die Vertragspartner nicht von der Pflicht, durch eigene Prüfung die jeweilige Einsatz- und Einbausituation der gelieferten und/oder angefragten Produkte zu hinterfragen, die dauerhafte Funktionstüchtigkeit der Produkte, gemessen am jeweiligen Verwendungszweck zu überprüfen und mit angemessener Vorsicht, ggf. auch durch eine vorherige Einbauprobe die vorgesehene Funktion während des Einbaus und im späteren Einbauzustand sicherzustellen.
5.Von Mitarbeitern der STBS Bausysteme GmbH & Co. KG entgegengenommene bindende Bestellungen, ob telefonisch, mittels elektronischer Datenübertragung (z.B. per E-Mail), per Fax oder Brief erteilt, gelten erst dann als angenommen, wenn der Auftrag von uns schriftlich bestätigt wurde.
III. Preise
1. Die vereinbarten Preise gelten in Euro und verstehen sich netto ab unserem Werk in Reichelsheim bzw. Biebesheim, ohne Einbau oder sonstige Nebenleistungen. Hinzu kommen etwaig erforderliche Auslieferungs-, Transport- oder Verpackungskosten sowie die zum Zeitpunkt der Rechnungslegung geltende Umsatzsteuer sowie Ein- und Ausfuhrabgaben. Bei Nachbestelllungen gelten die Preise der ersten Bestellung nur nach gesonderter Vereinbarung. Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung der STBS Bausysteme GmbH & Co. KG getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Kunde für die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von STBS verlangten Preislisten und Vergütungssätze als üblich.
2. Sofern keine ausdrückliche Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preiserhöhungen wegen veränderter Lohn-, Material- oder Vertriebskosten für solche Lieferungen vorbehalten, die 2 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen. Bei Bestellungen auf Abruf ist für die Berechnung dieser Frist der Zeitraum zwischen Bestellung und Abruf maßgebend.
3. Von STBS zugesagte Umsatz- oder sonstige Rabatte gelten maximal für die Dauer von einem Monat nach erfolgter Zusage, es sei denn, dass etwas anderes mit dem Käufer schriftlich vereinbart worden ist.
IV. Lieferung
1. Wir sind um die Einhaltung der von uns abgegebenen Leistungs- und Lieferfristen bemüht. Ohne entsprechende schriftliche Garantie sind unsere Angaben jedoch unverbindlich. Sie stehen ferner unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen, ausreichenden und ordnungsgemäßen Selbstbelieferung durch unsere Vorlieferanten.
2. Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, sofern keine neue Terminierung schriftlich zugesagt wurde. Dies gilt auch dann, wenn die Änderungen wieder zurückgezogen werden. Der Käufer hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Kosten zu tragen.
3. Im Falle höherer Gewalt verlängern sich Liefer- und Leistungsfristen (z.B. Streik oder Aussperrung der Zulieferer) und allen sonst von uns nicht zu vertretenden Umständen um eine angemessene Frist.
4. Die Lieferfrist gilt auch dann als eingehalten, wenn der Liefergegenstand nach Anzeige der Versandbereitschaft nicht unverzüglich, spätestens nach 14 Tagen, abgerufen wird. Verzögert sich die Lieferung infolge von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, so werden ihm, gerechnet nach Ablauf von 14 Tagen ab Bekanntgabe der Versandbereitschaft an, die bei STBS Bausysteme GmbH & Co. KG oder Dritten entstehenden Lagerkosten berechnet. Zum gleichen Zeitpunkt geht das Lagerrisiko auf den Käufer über. Nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist sind wir berechtigt, anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Käufer mit angemessener Fristverlängerung zu beliefern. Bleibt der Käufer nach Anzeige der Bereitstellung mit der Annahme oder Erteilung der Versandanschrift länger als 2 Wochen in Rückstand, so ist die STBS Bausysteme GmbH & Co. KG nach vorheriger Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen nach unserer Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung in Höhe von 25 % des vereinbarten Warenpreises zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer zu verlangen.
5. Der Versand erfolgt nach bestem Ermessen und ohne Gewähr für den günstigsten und schnellsten Weg. Soweit nicht anders vereinbart, werden die Waren unversichert versendet. Die Transportgefahr geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer auf den Kunden über. Wir liefern in handelsüblicher Verpackung; erforderliche Sonderverpackungen gehen zu Lasten des Käufers. Rücknahme und Vergütung der Verpackung erfolgt nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware auf Rechnung des Käufers zu versichern. Fracht- und kostenfreie Versendung erfolgt nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung. Individuelle Vereinbarungen bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt. Frachtfrei gestellte Preise stehen unter der Bedingung ungehinderten Verkehrs.
6. Der Käufer kann 6 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist STBS Bausysteme GmbH & Co. KG auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt die STBS Bausysteme GmbH & Co. KG in Verzug. Der Käufer kann neben der Lieferung Ersatz des Verzugsschadens verlangen. Nach Ablauf der Nachfrist ist der Käufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung gegenüber der STBS Bausysteme GmbH & Co. KG vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.
7. Schadensersatz gemäß IV. 6. kann der Käufer nur verlangen, wenn der STBS Bausysteme GmbH & Co. KG Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Käufer hat den Schaden dem Grunde und der Höhe nach nachzuweisen. Gleiches gilt für vergebliche Aufwendungen. Die Haftung ist beschränkt auf die Höhe des Kaufpreises. Bei Ausschluss der Leistungspflicht (Unmöglichkeit) ist Schadensersatz statt der Leistung ausgeschlossen.
8. Die STBS Bausysteme GmbH & Co. KG ist zu Teillieferungen berechtigt. Sie gelten als selbständige Lieferung und können als solche gesondert in Rechnung gestellt werden.
9. Lieferungen frei Baustelle oder frei Lager beschränken sich auf die Anlieferung ohne Abladen unter der Voraussetzung einer mit einem schweren Lastzug befahrbaren Anfahrtsstraße. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch den Besteller zu erfolgen.
10.Auch ein als verbindlich bezeichneter Liefertermin gilt nicht als absoluter Fixtermin, es sei denn, dass dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
11.Abschlüsse mit vereinbarten Teillieferungen (Abrufaufträge) verpflichten den Kunden zur Abnahme der Teillieferungen in ungefähr gleichen Monatsraten, sofern nicht Abweichendes vereinbart ist.
12.Die Haftung für Folgeschäden aufgrund von Lieferterminüberschreitungen ist auf das dreifache der Frachtkosten begrenzt.
V. Fälligkeit und Zahlung
1. Die STBS Bausysteme GmbH & Co. KG ist berechtigt, die Ansprüche aus den Geschäftsverbindungen abzutreten.
2. Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die VR FACTOREM GmbH, Ludwig-Erhard-Straße 30 - 34, 65760 Eschborn, zu leisten, an die die STBS Bausysteme GmbH & Co. KG ihre gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus den Geschäftsverbindung abgetreten hat. Auch das Vorbehaltseigentum der STBS Bausysteme GmbH & Co. KG wurde auf die VR FACTOREM GmbH übertragen.
3. Zahlungen -bei RECHNUNG- haben spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung und Rechnungsdatum rein netto ohne sonstige Abzüge zu erfolgen. Wird das genannte Zahlungsziel von 30 Tagen überschritten, ist die offene Forderung ab da mit 5 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Die STBS Bausysteme GmbH & Co. KG behält sich die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens nach den hierfür geltenden, gesetzlichen Bestimmungen ausdrücklich vor.
4. Die Annahme von Schecks erfolgt in jedem Falle nur erfüllungshalber, d.h. die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Scheckbetrag einem unserer Konten unwiderruflich gutgeschrieben wurde. Werden Schecks nicht termingerecht durch den Bezogenen gutgeschrieben, so werden alle in diesem Zeitpunkt bestehenden Forderungen fällig.
5. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen oder den sich aus dem Eigentumsvorbehalt ergebenden Verpflichtungen nicht oder nicht pünktlich nach, so wird die gesamte Restschuld - auch gestundete Forderungen - sofort fällig. Gleiches gilt, wenn der STBS Bausysteme GmbH & Co. KG eine ungünstige Finanzlage des Käufers bekannt wird.
6. Befindet sich der Käufer gegenüber der STBS Bausysteme GmbH & Co. KG mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.
7. Eine Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Käufer ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
8. Veränderungen in der Inhaberschaft, der Gesellschaftsform oder sonstige, die wirtschaftlichen Verhältnisse berührenden Umstände (Kreditwürdigkeit) sowie Anschriftenänderungen sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Sie berechtigen uns nach unserer Wahl zur sofortigen Geltendmachung der Zahlung oder Sicherheitsleistung wegen fälliger oder gestundeter Ansprüche aus sämtlichen bestehenden Geschäften zu verlangen, weitere Vertragsleistungen zu verweigern, vom Vertrag zurück zu treten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.
9. Kreditunwürdigkeit kann ohne weiteres im Fall des Scheckprotestes angenommen werden.
VI. Mängelrüge, Gewährleistung und Haftung
1. Der Käufer hat alle erkennbaren Falschlieferungen, Mängel, Fehlmängel oder das Fehlen zugesicherter Eigenschaften unverzüglich, spätestens binnen 24 Stunden nach Lieferung, in jedem Fall aber vor Weiterveräußerung, Verbrauch, Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Einbau schriftlich anzuzeigen. Der Käufer verpflichtet sich zur Prüfung unserer Produkte vor deren Einbau. Versteckte Mängel hat der Käufer unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich geltend zu machen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so gilt die Ware als genehmigt. Gewährleistungsansprüche sind dann insoweit ausgeschlossen. Dieselben Pflichten treffen den Käufer, wenn Mängel an den von der STBS Bausysteme GmbH & Co. KG gelieferten Produkten, oder durch diese Produkte verursachte Folgeschäden erst nach dem Einbau bzw. der Inbetriebnahme erkannt werden.
2. Der STBS Bausysteme GmbH & Co. KG muss stets ausreichend Zeit und Möglichkeit gegeben werden, den Schaden, bzw. den Mangel zu begutachten, sich ein Bild von der Mangelursache zu machen, ggf. Ausbauproben vorzunehmen, auch wenn hierzu längerfristige, physikalisch, chemisch oder anwendungstechnische Untersuchungen und Analysen notwendig werden. Dies gilt gleichermaßen, wenn die STBS Bausysteme GmbH & Co. KG unternehmensfremde Gutachter oder Sachverständige für diese Untersuchungen beauftragt, oder wenn im Zuge der haftungsrechtlichen Abwicklung der Produkthaftpflichtversicherer des Unternehmens solche Leistungen vornehmen lassen will. Es dürfen an den bemängelten Produkten oder den damit verbundenen Konstruktionen vor einer Inaugenscheinnahme/Begutachtung keine weiteren Veränderungen vorgenommen werden. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, ist STBS von jeglicher Haftung oder Gewährleistung befreit, soweit die Veränderung nicht nachweislich keinerlei Auswirkung auf den Umfang des Mangels/Schadens, oder seine Feststellung gehabt hat. Haben bei der Entstehung eines Schadens handwerkliche, ausführungstechnische oder planerische Fehler des Kunden, oder eines Dritten mitgewirkt, haftet die STBS Bausysteme GmbH & Co. KG für den Schaden – unbeschadet sonstiger Haftungsbeschränkungen – nur, soweit dieser nachweislich durch die Fehlerhaftigkeit des gelieferten Produkts bedingt ist. Dies gilt gleichermaßen für eine unsachgemäße und/oder untypische Behandlung oder Beanspruchung des Produkts während des Gebrauchs. Die STBS Bausysteme GmbH & Co. KG liefert Produkte und Systeme für den Fachhandel und darüber hinaus für den fachlich versierten Facharbeiter . Es wird vorausgesetzt, dass der Besteller und/oder Verarbeiter die einschlägigen Fachregeln, Normen und Richtlinien kennt und anzuwenden weiß, die verwendeten Werkstoffe und deren Eigenarten kennt und deren Einbau entsprechend, sowie fachlich richtig vornimmt. Weitergehende und spezielle Informationen zu den Produkten und deren Anwendung liegen in gedruckter Form und auf der STBS Internetseite vor und sind, sofern nicht vorliegend, bei Bedarf vor der Bestellung und Ausführung anzufordern bzw. abzufragen. Für einen abweichenden als von uns beschriebenen oder ausgelobten sowie fachlich unrichtigen Einsatz der Produkte, übernehmen wir keine Haftung.
3. Die erforderliche Rücksendung der Ware im Falle eines Mangels an STBS kann nur mit unserem Einverständnis erfolgen. Rücksendungen ohne unser Einverständnis müssen von uns nicht angenommen werden. In diesem Fall trägt der Käufer die Kosten der Rücksendung.
4. Für den Fall, dass aufgrund einer berechtigten Mängelrüge eine Nacherfüllung in Form einer Neulieferung erfolgt, gelten die Bestimmungen über die Lieferung entsprechend. Für eine Mängelbeseitigung durch Nachbesserung ist uns eine Frist von mindestens drei Wochen zu gewähren. Bei Vorliegen eines Mangels kann der Käufer zunächst Nacherfüllung verlangen. Das Wahlrecht, ob eine Neulieferung der Sache oder eine Mangelbehebung stattfindet, trifft die STBS Bausysteme GmbH & Co. KG nach eigenem Ermessen. Erst wenn die Nacherfüllung zweimal fehlschlägt, steht dem Käufer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Bei Forderungen, die über die bloße Bereitstellung oder Nachbesserung von Produkten hinausgehen, weil andere, damit in Verbindung stehende Baustoffe und Bausteile geschädigt sind, begrenzt sich die Haftung auf die notwendigen Maßnahmen, um den üblichen, bzw. den ehemaligen der Ausführung zugrunde liegenden und den der bisherigen Nutzungszeit angemessenen Zustand wieder herzustellen. STBS haftet nur in dem Umfang für Schäden aus gelieferten Produkten und Auskünften, wie dies unter Berücksichtigung einer schleunigen Bekanntmachung, Ursachenforschung, Reparatur oder Neuschaffung erreicht worden wäre. Für Schäden, die sich aufgrund zeitlicher Verschleppung oder dem Versäumnis des Kümmerns vergrößern, wird über das ursprünglich kleinere Schadensmaß hinaus keine Haftung übernommen.
5. a) Das Rücktrittsrecht gilt nicht, wenn die Waren nach den speziellen Wünschen und Spezifikationen des Käufers angefertigt wurden, es sich um eine Sonderbestellung üblicherweise nicht am Lager vorgehaltener Ware handelt oder die Waren eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten wurden. Gleiches gilt nach Ingebrauchnahme der ordnungsgemäß gelieferten Ware.
b) Für nach Kundenwunsch veränderte, modifizierte oder neu hergestellte Produkte übernehmen wir nur die Gewähr, dass diese Produkte regelmäßig und angemessen der uns angegebenen Spezifikation entsprechen. Für die Verwendungs- und Funktionssicherheit bzw. -möglichkeit wird keine Gewähr übernommen. Unsere Mitarbeit an Planungen sowie Beratungen für Form, Einbau und Funktion des Produktes ist regelmäßig nur als Hilfestellung zu verstehen, ohne Anspruch auf Richtigkeit und einer im vollen oder auch teilweisen Umfang erforschten bzw. überdachten Leistung.
c) Sonderbestellungen sind Bestellungen von Produkten die nicht in unserer Preisliste nach Art, Größe und Form aufgeführt sind. Diese können herstellungsbedingt von den in der Preisliste, anderen Printmedien und im Internetauftritt vorhandenen und/oder ähnlich erscheinenden Produkten in der Werkstoffverwendung, Rezeptur und/oder Größe abweichen. Wir behalten uns diese Abweichungen vor, da diese herstellungsbedingt sind und der üblich anzunehmenden Funktionsweise, dem Gebrauch und der Einbaumöglichkeiten entsprechen. Grundsätzlich ist anzunehmen, dass Sonderbestellungen beim Einbau und der Verwendung besondere Arbeitsvorbereitung, höherer Zeitaufwand und besondere Planungen vor und nach der Ausführung notwendig machen.
6. Die STBS Bausysteme GmbH & Co. KG haftet nur auf Schadensersatz bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; darüber hinaus für einfache Fahrlässigkeit nur - bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie - bei Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, und auf deren Einhaltung der Kunde daher vertrauen darf, oder bei Verletzung solcher Rechte des Kunden, die der Vertrag diesem nach seinen Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat (so genannte „Kardinalpflichten“).
7. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, aller Mitarbeiter sowie von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen und zwar auch bei deren etwaiger, unmittelbarer Inanspruchnahme.
8. Die Abtretung von Gewährleistungsrechten an Dritte ist ausgeschlossen.
9. Sollte uns ein Schadensersatzanspruch statt der Leistung gemäß § 281 BGB zustehen, so erlischt unser Erfüllungsanspruch abweichend von § 281 Abs. 4 BGB erst mit der tatsächlichen Leistung des Schadensersatzes durch den Käufer/Besteller.
VII. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren solange vor, bis der Käufer sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit uns beglichen hat, insbesondere den Saldenausgleich herbeigeführt hat.
2.Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand zurückzunehmen; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme des Liefergegenstandes liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten den Rücktritt ausdrücklich schriftlich erklärt. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gem. § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht verpflichtet oder nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten im Rahmen einer Klage nach § 771 ZPO zu ersetzen, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.
3. Der Käufer hat unsere Vorbehaltsware gesondert zu lagern und zu kennzeichnen. Der Käufer ist berechtigt, im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung über die gelieferte Ware zu verfügen, insbesondere sie einzubauen oder zu veräußern. Hierbei ist der Käufer verpflichtet, seinen Abnehmern den Eigentumsvorbehalt schriftlich anzuzeigen. Die Berechtigung des Käufers erlischt jedoch, sofern er mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät. Für diesen Fall hat der Käufer uns die für die Einziehung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Informationen zu geben. Außergewöhnliche Verfügungen, wie z.B. die Verpfändung oder Sicherungsübereignung, sind nur mit unserem schriftlichen Einverständnis wirksam. Der Käufer hat Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei Pfändungen hat uns der Besteller unverzüglich eine Abschrift des Pfändungsprotokolls und etwaige eigene eidesstattliche Versicherung zu übersenden, aus der hervorgeht, dass unser Eigentumsvorbehalt an der gepfändeten Sache noch besteht.
4. Der Käufer ist berechtigt, Forderung aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeit zulässigen Widerruf einzuziehen. Der Käufer tritt der STBS Bausysteme GmbH & Co. KG schon jetzt sämtliche Ansprüche mit allen Nebenrechten und Sicherheiten bis zur vollständigen Tilgung aller offenen Forderungen ab, die ihm aus künftigen Veräußerungen, Verarbeitungen usw. der von der STBS Bausysteme GmbH & Co. KG gelieferten Waren gegen seine Abnehmer entstehen, und zwar in Höhe des Rechnungsbetrages der gelieferten Ware zuzüglich 20 %, ebenso etwaige eigene Ansprüche auf Herausgabe aus vorbehaltenem Eigentum.
5. Unser Eigentum bleibt durch die Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes durch den Käufer unberührt. Wird unsere Vorbehaltsware mit Sachen verarbeitet, vermischt oder verbunden, die uns nicht gehören, oder wird durch Umbildung eine neue Sache hergestellt, so überträgt der Käufer uns hiermit zur Sicherung unserer Forderungen schon jetzt anteilig (in Höhe des Rechnungswertes) sein (Mit-)Eigentum an der neu entstanden Sache. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar verbunden und ist die fremde Sache als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Käufer verwahrt das Allein- oder Miteigentum für uns, so dass sich hieraus ergebende Ansprüche gegen die STBS Bausysteme GmbH & Co. KG zurückzuweisen sind.
6. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zur Erfüllung eines Werk- oder Werklieferungsvertrages verwendet, so wird die Forderung aus dem Werk- oder Werklieferungsvertrag in gleichem Umfang an uns abgetreten, wie es in den Absätzen 4 und 5 bestimmt ist.
7. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 20 % übersteigt.
8. Der Käufer verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt befindliche Ware auf seine Kosten gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden dann an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an.
9. Zur Geltendmachung der Rechte aus Eigentumsvorbehalt ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich, es sei denn, der Debitor ist Verbraucher.
10. Rücksendungen von Waren werden nur in Ausnahmefällen und mit Rücksprache mit der Geschäftsführung durchgeführt. Generell wird dabei eine Rücknahmegebühr in Höhe von 20% der zum Zeitpunkt gelieferten Netto-Warensumme fällig. Zusätzlich gehen die Frachtkosten zu Lasten des Käufers. Die daraus entstehende Gutschrift kann nur für neubestellte Waren sowie Dienstleistungen in Anspruch genommen werden. Eine Auszahlung erfolgt nicht.
VIII. Gerichtsstand und Erfüllungsort
1. Erfüllungsort für Zahlungen und Lieferungen, sowie für alle sonstigen Ansprüche ist Reichelsheim (Odw.) bzw. Biebesheim.
2. Gerichtsstand – auch in Wechsel oder Schecksachen sowie für außervertragliche Anspruchsgrundlagen, die mit vertraglichen konkurrieren – ist Darmstadt oder Frankfurt am Main. Wir sind jedoch berechtigt, unsere Forderungen auch an jedem anderen gesetzlich eröffneten Gerichtsstand geltend zu machen.
3. Dies gilt auch, wenn der Käufer nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland begründet oder der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort des Käufers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
IX. Datenschutz
1. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden seitens der STBS Bausysteme GmbH & Co. KG gespeichert. Im Rahmen der Kreditprüfung führen wir , unter Berücksichtigung ihrer schutzwürdigen Interessen entsprechend den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, einen Bonitätsaustausch mit Unternehmen, die Kreditauskünfte erteilen, durch.
2. Die STBS Bausysteme GmbH & Co. KG steht dafür ein, dass alle Personen, die mit der Vertragsabwicklung betraut werden, diese Vorschriften ebenfalls beachten. STBS Bausysteme GmbH & Co. KG weist jedoch darauf hin, dass es bei Online-Bestellungen aufgrund der Struktur des Internets durch andere Personen zu Verletzungen des Datenschutzes kommen kann, STBS Bausysteme GmbH & Co. KG jedoch keinen Einfluss hat, so dass eine Haftung der STBS Bausysteme GmbH & Co. KG für solche Verstöße nicht besteht.
3. Sofern ein Download von Informationen aus unserem Online-Angebot erfolgt, dürfen diese Informationen nur privat genutzt werden. Eine darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere der Vertrieb dieser Inhalte, ist unzulässig. Sämtliche Angaben und Informationen im Rahmen unseres Online-Angebotes sind unverbindlich.
4. Sofern die Inhalte unserer Seiten durch Rechte Dritter geschützt sind, erfolgt, die Verwendung der betreffenden Informationen unter Ausschluss jeglicher Haftung der STBS Bausysteme GmbH & Co. KG. Es obliegt dem Kunden sich jeweils zu vergewissern, ob fremde Daten schutzfrei sind.
5. Sofern Weiterleitungen auf andere Seiten angeboten werden („links“), ist die STBS Bausysteme GmbH & Co. KG für deren Inhalt nicht verantwortlich und weist jegliche Haftung für den Inhalt dieser Seiten von sich.
X. Sonstiges
1. Sollten einzelne Nebenbestimmungen in Verträgen mit unseren Kunden, oder in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der Verträge bzw. AGB im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine Regelung ersetzt werden, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck im Rahmen des gesetzlich Zulässigen möglichst nahe kommt.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch, unter Ausschluss des UN- Kaufrechts und des Deutschen Internationalen Privatrechts.
3. Die Vertragssprache ist Deutsch.
STBS Bausysteme GmbH & Co. KG
Sudetenstr. 66
64385 Reichelsheim (Odw.)
Telefon: +49 6164-6427746
Telefax: +49 6164-6427747
Stand August 2023